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Sie haben gerade ein Familienmitglied verloren und stehen nun vor einer Situation, die Sie so nicht erwartet haben: Das Haus oder die Wohnung des Verstorbenen steht im Raum — und die Miterben sind sich nicht einig. Einer braucht das Geld, ein anderer hängt an dem Haus. In dieser Situation fühlt sich jeder Schritt schwer an: rechtlich, emotional, praktisch. Dieser Artikel erklärt, welche Schritte jetzt folgen, welche Fristen gelten und was passiert, wenn keine Einigung zustande kommt.
Bevor irgendjemand über Verkauf, Übernahme oder Teilung entscheiden kann, muss rechtlich feststehen, wer Erbe ist — und die Immobilie muss auf die Erbengemeinschaft umgeschrieben werden. Diese beiden Schritte klingen nach Formalität. Sie sind es aber nicht.
Liegt kein notarielles Testament und kein Erbvertrag vor, brauchen Sie für die Grundbuchberichtigung einen Erbschein. Er wird beim Nachlassgericht beantragt. Für Immobilien in Kornwestheim ist das das Amtsgericht Ludwigsburg. Der Erbschein belegt, wer mit welchem Anteil Erbe ist. Bei gesetzlicher Erbfolge mit mehreren Kindern braucht es in der Regel einen gemeinschaftlichen Erbschein, der alle Miterben ausweist.
Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, nimmt das Grundbuchamt in der Regel dieses Dokument zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll als Erbnachweis an. Ob das in Ihrem konkreten Fall gilt, prüft das Grundbuchamt auf Anfrage.
Die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall ist gebührenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers beantragt wird — das regelt § 60 Abs. 1 GNotKG. Wer diese Frist verstreichen lässt, zahlt Grundbuchgebühren, die sich am Immobilienwert orientieren und bei einem größeren Objekt erheblich sein können. Die Frist lässt sich nicht verlängern und nicht nachträglich entschuldigen. Sie ist der häufigste vermeidbare Kostenfaktor im Erbfall und wird in der Praxis regelmäßig unterschätzt — oft weil die Erbengemeinschaft noch mit anderen Fragen beschäftigt ist.
Stand: September 2026. Die Gebührenregelung richtet sich nach § 60 GNotKG in der jeweils geltenden Fassung.
Eine Erbengemeinschaft ist von Gesetzes wegen auf Auflösung angelegt. § 2042 BGB gibt jedem einzelnen Miterben das Recht, jederzeit die Auseinandersetzung — also die Auflösung der Gemeinschaft und die Verteilung des Nachlasses — zu verlangen. Dieses Recht ist nicht befristet und nicht abdingbar, solange kein Auseinandersetzungsausschluss im Testament angeordnet wurde.
Das klingt eindeutig. Die Praxis ist es nicht: § 2042 BGB sagt, dass Auseinandersetzung verlangt werden kann — er sagt nicht, wie. Die Entscheidung darüber, ob die Immobilie verkauft, übernommen oder auf andere Weise aufgeteilt wird, erfordert Einstimmigkeit aller Miterben. Wenn auch nur ein Miterbe dauerhaft blockiert, bleibt am Ende nur der gerichtliche Weg.
Das ist der Grundkonflikt, aus dem heraus die meisten Erbengemeinschaften in eine Sackgasse geraten: das Recht auf Auseinandersetzung ist klar — der Weg dorthin nicht.
Wenn sich eine Erbengemeinschaft nicht einigen kann, kann jeder Miterbe — unabhängig von der Größe seines Erbteils — beim zuständigen Amtsgericht die Anordnung der Teilungsversteigerung beantragen. Die Rechtsgrundlage ist §§ 180 ff. ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz). Das Gericht ordnet die Versteigerung an, beauftragt einen Sachverständigen zur Wertermittlung und setzt einen Versteigerungstermin an. Der Erlös wird nach dem Verfahren unter den Miterben aufgeteilt.
Diese Lösung ist häufig die bevorzugte, wenn jemand das Haus oder die Wohnung wirklich behalten möchte. Die Voraussetzung: Der Übernehmende muss die anderen Miterben zum Verkehrswert auszahlen — und dafür eine Finanzierung vorweisen können. Vorher muss der Wert feststehen, den alle akzeptieren. Bei streitigem Wert empfiehlt sich ein unabhängiges Gutachten, das als neutrale Grundlage dient. Ohne diese Grundlage sind Verhandlungen darüber, wer was bekommt, kaum zu führen.
Wenn alle Miterben zustimmen, wird die Immobilie auf dem freien Markt verkauft. Der Erlös wird nach Abzug von Kosten und Verbindlichkeiten unter den Miterben aufgeteilt. Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden; alle Miterben müssen unterschreiben oder sich notariell bevollmächtigen lassen. Das ist in der Regel die wirtschaftlich sinnvollste Lösung, wenn niemand die Immobilie übernehmen kann oder will — vorausgesetzt, die Einigung kommt zustande, bevor das Verfahren eskaliert.
Wenn ein Grundstück groß genug ist und die planungsrechtlichen Voraussetzungen es erlauben, kann es in eigenständige Parzellen aufgeteilt werden. Jeder Miterbe erhält dann ein eigenes Grundstück. In den dicht bebauten Teilen von Kornwestheim ist das eher die Ausnahme — ob es möglich ist, hängt vom Bebauungsplan und dem jeweils geltenden Mindestmaß bebaubarer Grundstücke ab. Das Stadtplanungsamt der Stadt Kornwestheim gibt dazu Auskunft.
Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Tod des Erblassers und wird vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Sie kann auch dann fällig werden, wenn die Erbengemeinschaft noch keine Einigung über die Immobilie gefunden hat. Das schafft unter Umständen erheblichen Zeitdruck — insbesondere wenn der Wert der Immobilie die persönlichen Freibeträge übersteigt.
Die wichtigsten Freibeträge nach § 16 ErbStG:
Wer das geerbte Familienheim selbst bewohnt und mindestens zehn Jahre darin wohnen bleibt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG profitieren. Wird die Immobilie innerhalb dieser zehn Jahre verkauft, fällt die Steuerbefreiung rückwirkend weg — das ist ein Punkt, der vor einer Verkaufsentscheidung geprüft werden sollte.
In der Region Ludwigsburg, zu der Kornwestheim gehört, liegen Immobilienwerte häufig in einem Bereich, in dem die Freibeträge für Geschwister, Nichten und Neffen schnell überschritten sind. Wer nicht zu den engsten Angehörigen des Erblassers gehört, sollte die Steuerpflicht frühzeitig in die Überlegungen einbeziehen.
Stand: September 2026. Die genannten Freibeträge und Steuerregeln richten sich nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in der aktuell geltenden Fassung. Dieser Abschnitt ersetzt keine steuerrechtliche Beratung.
Während die Erbengemeinschaft über die Immobilie verhandelt, läuft der Alltag weiter: Grundsteuer wird fällig, Versicherungen laufen auf den Namen des Verstorbenen, Heizkosten entstehen. Bei bewohnten Mietwohnungen treten die Erben kraft Gesetzes in den Mietvertrag ein (§ 1922 BGB) und haben unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht nach § 564 BGB — das aber fristgebunden ist und nicht automatisch ausgeübt wird.
Hausrat und persönliche Gegenstände sollten vor einer Räumung sorgfältig gesichtet werden. Nicht nur aus emotionalen Gründen, sondern weil sich darunter gelegentlich Wertgegenstände, wichtige Dokumente, Sparbücher oder Unterlagen zu Konten und Versicherungen befinden, die für das Nachlassverfahren relevant sind. Was einmal entsorgt ist, lässt sich nicht wiederherstellen.
Kornwestheim liegt im Landkreis Ludwigsburg — einer der nachgefragten Wohnlagen in der Region Stuttgart. Das hat konkrete Folgen für Erbfälle:
Für aktuelle Bodenrichtwerte und Marktberichte im Landkreis Ludwigsburg ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Baden-Württemberg zuständig.
Erbengemeinschaften stagnieren selten, weil eine Rechtsfrage ungeklärt ist. Die Blockade ist fast immer eine Kommunikationsblockade: Menschen, die sich in einem schwierigen Moment begegnen, sollen schnell eine Entscheidung über viel Geld treffen — und bringen dabei unterschiedliche Erwartungen, unterschiedliche Erinnerungen und oft ungeklärte Familienspannungen mit. Was in dieser Situation erfahrungsgemäß hilft:
Weitere Beiträge rund um das Thema Erben und Immobilien finden Sie in unserem Blog.
Wenn Sie gerade in einer Erbengemeinschaft stecken und nicht wissen, wie es weitergehen soll — über den Wert der Immobilie, über realistische Optionen, über das, was in Kornwestheim und dem Landkreis Ludwigsburg konkret zu erwarten ist — können Sie uns über das Formular auf dieser Seite erreichen. immozeit ist ein inhabergeführtes Büro mit Sitz in Kornwestheim. Wir kennen die lokalen Abläufe und melden uns zeitnah — ohne Verpflichtung und ohne Druck.
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